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FAQ Mitgliedschaften
Dein Bekenntnis zum FV Biberach. Egal ob Mann oder Frau, jung oder alt, groß oder klein. Hier gibt es ein paar Antworten zu den meisten Fragen die uns bekannt sind.
Der Austritt kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden, frühestens jedoch zum Ende des dem Eintrittsjahr des Mitglieds folgenden Kalenderjahres. Deine Mitgliedschaft muss schriftlich per Einschreiben an die Geschäftsstelle (FV Biberach e.V. | Waldseer Straße 52 | 88400 Biberach) oder per E-Mail an mail@fvbiberach.de (mailto:mail@fvbiberach.de)gekündigt werden.
Ja, es ist möglich Deine Mitgliedschaft umzuwandeln. Du kannst beispielsweise Deine Einzelmitgliedschaft in eine Familienmitgliedschaft umwandeln oder andersherum. Bei Fragen oder Anliegen hierzu wende Dich bitte an unseren Geschäftsstelle,o(javascript:void(0))der per Mail anmail@fvbiberach.de.(mailto:mail@fvbiberach.de)
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